Abfall-Ende für mineralische Ersatzbaustoffe

14 Jun 2023 - 10:00
(GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Rome, Stockholm, Vienna
Meeting nicht mehr buchbar 14 Jun 2023
Dauer: ca. 60 Min.
Verfügbare Plätze: 13
Preis: 50,00 
  inkl. MwSt.

Vortragende

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die auf Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgerichtete Güteüberwachung der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB). Ist ein aus Abfällen güteüberwacht hergestellter MEB mmer noch Abfall? Oder erreicht er das Abfall-Ende nach § 5 Abs. 1 KrWG und ist deswegen als (Sekundär-) Produkt anzusehen? Diese Frage wird in diesem Modul eingehend erläutert.

Rechtsanwalt Franßen als Experte für Rechtsfragen Ersatzbaustoffverordnung

Gregor Franßen, EMLE

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht.

Allgemeine Regelung im KrWG
Abfall-Ende – keine Spezialregelung in EBV
Schlussfolgerung
Prüfung gemäß § 5 Abs. 1 KrWG
Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 KrWG
Zeitpunkt des Abfall-Endes
Begriffsbestimmungen
Behördliche Regelwerke
Praktische Folgen

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