Einschneidende Veränderung für Ersatzbaustoffe
Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung haben sich entscheidende Änderungen für die Verwendung von Ersatzbaustoffen ergeben. So definiert die bundesweit geltende Verordnung insbesondere die Vorgaben zum Einsatz von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus und schreibt in diesem Zusammenhang verbindliche Einbauweisen fest. In der praktischen Umsetzung ist die Einhaltung der EBV mit zahlreichen Herausforderungen verbunden.