Einschneidende Veränderung für Ersatzbaustoffe
Wenn am 1. August 2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft tritt, kommen auf die Anwender von mineralischen Ersatzbaustoffen entscheidende Änderungen zu. So definiert die bundesweit geltende Verordnung insbesondere neue Vorgaben zum Einsatz von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und schreibt in diesem Zusammenhang verbindliche Einbauweisen fest. In der praktischen Umsetzung ist die Einhaltung der EBV mit einigen Herausforderungen verbunden.