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Einschneidende Veränderung für Ersatzbaustoffe

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung haben sich entscheidende Änderungen für die Verwendung von Ersatzbaustoffen ergeben. So definiert die bundesweit geltende Verordnung insbesondere die Vorgaben zum Einsatz von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken des Erd- und Straßenbaus und schreibt in diesem Zusammenhang verbindliche Einbauweisen fest. In der praktischen Umsetzung ist die Einhaltung der EBV mit zahlreichen Herausforderungen verbunden.

Länderregelungen abgelöst

Zu den in der EBV geregelten Materialien gehören Böden und Recyclingbaustoffe genauso wie aufbereitete industrielle Abfälle und Asche bzw. Schlacke aus der Müllverbrennung. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2023 wurde eine bundeseinheitlich verbindliche Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Aufbereitung und Verwertung dieser Materialien geschaffen. Die bisherigen Umweltvorgaben für Ersatzbaustoffe, die auf Länderebene definiert waren, wurden von den Regelungen der EBV abgelöst.

Anwender und Hersteller gleichermaßen betroffen

Alle potenziellen Anwender von Ersatzbaustoffen mit Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung zu versorgen stellt für die Baubranche eine große Herausforderung dar. In Deutschland sind mehr als 80.000 Bauunternehmen und 115.000 Ingenieur- bzw. Architekturbüros von den Vorgaben der EBV betroffen. Dazu kommen ausschreibende Stellen der öffentlichen Hand. Auch für die Hersteller von Ersatzbaustoffen ist die praktische Anwendung des neuen Regelwerks frühzeitig vorzubereiten. Beispielsweise wurden die Anforderungen an Anlagenbetreiber hinsichtlich Probenahme, Prüfverfahren und Prüfhäufigkeiten im Rahmen der Güteüberwachung neu definiert. In der Folge müssen z. B. für alle Bauschuttaufbereitungsanlagen neue Eignungsnachweise erbracht werden und die werkseigene Produktionskontrolle sowie die Fremdüberwachung umgestellt werden.

Informationsreichweite durch Onlineangebote

Aufgrund des großen Informationsbedarfs haben wir uns innerhalb der REMEX-Unternehmensgruppe dafür entschieden, das Schulungsangebot MEB Wissen in unsere Services zur Ersatzbaustoffverordnung aufzunehmen. Speziell auf die Zielgruppe zugeschnittene Angebote wurden von uns für diese neue Online-Plattform entwickelt. Flexible, einfache und kostengünstige Nutzung war uns dabei ein Anliegen, das Schulungsspektrum hat sich über die Monate der Entwicklung ergeben und wird auch nach Einführung der EBV ausgebaut.

Unser Team freut sich auf Sie!

Das Team hinter MEB Wissen

Expertin für Ersatzbaustoffverordnung Astrid Onkelbach

Dipl.-Ing. Astrid Onkelbach, MSc

Die Bauingenieurin mit Abschlüssen der RWTH Aachen und University of Birmingham (GB) ist seit mehr als 20 Jahren der Bau- und Baustoffbranche eng verbunden. Der berufliche Einstieg erfolgte 1999 als internationale Projekt- und Produktmanagerin bei einem der größten internationalen Beton-, Zement- und Kiesproduzenten. Mit dem Wechsel nach Deutschland rückte das Thema Vertrieb und Vermarktung stärker in ihren Aufgabenbereich. Seit 2011 ist sie bei der REMEX GmbH für das Marketing und Produktmanagement verantwortlich und hat mit diesem Schritt das Thema der nachhaltigen Baustoffalternativen zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. 2012 verfasste sie die erste Auflage des Handbuchs Ersatzbaustoffe, das sich mittlerweile als Standardwerk etabliert hat und jetzt in der siebten Auflage verfügbar ist.

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Rechtsanwalt Franßen als Experte für Rechtsfragen Ersatzbaustoffverordnung

Gregor Franßen, EMLE

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht.

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Dozentin für Baupraxis mit EBV Dr. Ulrike Kalthof

Dr. Ulrike Kalthof

Die an der Universität von Essen promovierte Chemikerin und diplomierte Wirtschaftschemikerin hat 1993 in Rahmen Ihrer Anstellung in einer Unternehmensberatung ihren beruflichen Werdegang in der Kreislaufwirtschaft gestartet. Sie war im Anschluss mehr als 15 Jahre in verantwortlicher Position für die Vermarktung von natürlichen Baustoffen und industriellen Nebenprodukten in einer mittelständischen Unternehmensgruppe tätig. Seit 2012 leitet Sie als Geschäftsführerin den Standort Lünen mit Schwerpunkt Hausmüllverbrennungsasche der MAV-Gruppe. Die Entwicklung der Mantelverordnung hat sie unter anderem durch ihre Teilnahme am Planspiel der Bundesregierung begleitet. Darüber hinaus ist sie Mitglied in unterschiedlichen Verbands-Arbeitskreisen und gefragte Referentin zum Thema Ersatzbaustoffe.

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Dozent für Qualitätssicherung nach Ersatzbaustoffverordnung

Ass. jur. Christopher Kuhlmann

Der Volljurist verantwortet die Bereiche Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht in der REMEX-Gruppe. Dabei hat er auch aktuelle Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und der EU im Blick – insbesondere in Bezug auf den Anlagenbetrieb und auf neue Vorgaben zur Entsorgung mineralischer Abfälle. Seine ausführliche Bewertung zu den Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung und deren Auswirkung auf den Betrieb von Aufbereitungsanlagen hat er in praktischen Handlungsanweisungen für Standortverantwortliche festgelegt. Herr Kuhlmann ist Mitautor juristischer Fachkommentare, hat vielfach Vorträge zur AwSV gehalten, und ist in mehreren Verbänden vertreten, unter anderem dem Fédération Internationale du Recyclage (FIR) und im Ausschuss „Umwelt und Technik“ bei der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB). So fließen seine Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen und Vollzugshinweisen im Rahmen von Verbandsanhörungen in die neuen Regelwerke ein.

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