Aktuelle Rechtsfragen zur Mantelverordnung

Kategorie:
On-demand-Video kaufen
inkl. MwSt.
Rechtsgrundlagen EBV

Die Mantelverordnung mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ist sehr komplex. Trotz der zum Teil sehr detailreichen Regelungen sind im Einzelnen nicht alle Fragen geklärt. Einige Regelungen sind unklar, an einigen Stellen sind dem Verordnungsgeber auch handwerkliche Fehler unterlaufen. Zudem trifft die Verordnung auf bestehende Genehmigungen, z.B. für RC-Aufbereitungsanlagen und Verfüllungen im Bestand – hier müssen Betreiber die Bestandsanlagen auf die neue Rechtslage überführen. In diesem Modul werden die bislang aufgefallenen wesentlichen Fehler, Unklarheiten und Anwendungsfragen angesprochen und Möglichkeiten aufgezeigt, in der Praxis damit umzugehen.

Vorschau

Teil I: Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

1
Frage 1: Inwiefern gilt die EBV für Ausbauasphalt?
06:13
2
Frage 2: Inwiefern gilt die EBV für die Zwischenlagerung?
03:43
3
Frage 3: Inwiefern gilt die EBV für die Umlagerung?
10:10
4
Frage 4: Welche Bedeutung haben die Überwachungswerte?
13:10
5
Frage 5: Benötigen mobile Aufbereitungsanlagen bei jedem Standortwechsel einen neuen Eignungsnachweis?
06:00
6
Frage 6: Benötigen Aufbereitungsanlagen einen neuen Eignungsnachweis, wenn sie eine andere Materialklasse MEB erzeugen?
03:36
7
Frage 7: Was sind Güteüberwachungsgemeinschaften?
03:08
8
Frage 8: Wie ist der Anteil mineralischer Fremdbestandteile bei BM und BG zu bestimmen?
07:22
9
Frage 9: Wie sind BM und BG voneinander abzugrenzen?
05:50
10
Frage 10: Wie ist der höchste zu erwartende Grundwasserstand zu bestimmen?
06:30
11
Frage 11: Welchen Umfang hat der Bestandsschutz für alte Vorhabenzulassungen?
03:43

Teil II: novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV n.F.)

1
Frage 1: Was bedeutet es, dass eine schädliche Bodenveränderung nach § 6 Abs. 3 BBodSchV ausgeschlossen sein muss?
03:30
2
Frage 2: Wie ist das „räumliche Umfeld“ i.S.d. § 6 Abs. 3 BBodSchV zu bestimmen?
01:53
3
Frage 3: Kann § 8 Abs. 3 BBodSchV auf Erosionsflächen angewendet werden?
03:40
4
Frage 4: Welchen Umfang hat der Bestandsschutz für alte Vorhabenzulassungen?
04:03

Gregor Franßen, EMLE

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät > Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von > Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht. > E-Mail

Die Buchung eines On-demand-Kurses ist nur für registrierter Nutzer möglich. Nach dem Buchungsprozess erhalten Sie einen Link zum On-demand-Video, dieser Link ist 30 Tage gültig. Für diesen Zeitraum von 30 Tagen ist dieses Video über unsere Webseite abrufbar. Für den Abruf müssen Sie eingeloggt sein.

Sie benötigen für den Abruf eines gebuchten On-demand-Videos einen internetfähigen Computer mit Audio-Ausgang und handelsüblichem Internetbrowser. Im Internetbrowser muss Javascript aktiviert sein, was normalerweise die Werkseinstellung ist.

On-demand-Kurse setzen sich aus mehreren Lektionen zusammen, die Sie einzeln abspielen können. Die Anzahl der Abrufe innerhalb des gebuchten Zeitraums von 30 Tagen ist unbeschränkt.

Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass nur er als authentifizierter Benutzer Zugriff auf Inhalte hat und zu keinem Zeitpunkt andere Benutzer Zugriff auf die Inhalte nehmen.

Der Nutzer darf die zur Verfügung gestellten Inhalte in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere darf er die Inhalte nicht vervielfältigen, weiterverbreiten oder öffentlich zur Verfügung stellen. Er darf diese auch nicht für eigene Schulungen oder Veranstaltungen nutzen.

Vortragende Person

Rechtsanwalt Franßen als Experte für Rechtsfragen Ersatzbaustoffverordnung

Gregor Franßen, EMLE


Art: On-demand
Abrufbarkeit: 30 Tage
Lektionen: 15
Dauer: 01:22:31 Std.
Veröffentlicht: Mai 2023