Vergabeverfahren für Bauprojekte unter Einbeziehung mineralischer Ersatzbaustoffe

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Rechtsgrundlagen EBV

Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ist ab dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich geregelt, wie mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in technische Bauwerke eingebaut und auf oder in den Boden auf- oder eingebracht werden dürfen. Die Verwertung bzw. Verwendung von mineralischen Abfällen und Nebenprodukten kann aber nur gelingen, wenn u.a. auch die öffentlichen Auftraggeber solche Baumaterialien in ihren Bauvergabeverfahren nachfragen, also in den Vergabeunterlagen zumindest zulassen und nicht ausschließen. Nach vielen Bestimmungen müssen MEB in öffentlichen Ausschreibungen sogar bevorzugt werden. Dieses Modul gibt einen Überblick über die vergaberechtlichen Grundlagen der Berücksichtigung von MEB in Bauvergaben sowie über die vielen Bestimmungen auf den Ebenen des Bundes und der Länder zur Förderung des Einsatz von MEB in Bauvorhaben der öffentlichen Hand.

Vorschau

Einleitung

1
Überblick
07:24
2
Kann Vergaberecht Kreislaufwirtschaft?
04:56

Teil I: Muss KrW-freundliche Entsorgung beschafft werden?

1
1.1 Überblick
03:29
2
1.2 Abfallrechtlicher Rahmen
29:29
3
1.3 Deponierung bei erhöhten Schadstoffgehalten
05:48
4
1.4 Dürfen ausschließlich alte Z-Werte angegeben werden?
13:22

Teil II: Muss KrW-freundliches Bauen beschafft werden?

1
2.1 Überblick
03:45
2
2.2 Abfallrecht des Bundes
07:30
3
2.3 Abfallrecht der Länder
07:23
4
2.4 Ausblick EU-Recht
06:08

Zusammenfassung

1
Vergaberecht und Abfallrecht
08:33

Gregor Franßen, EMLE

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät > Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von > Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht. > E-Mail

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Vortragende Person

Rechtsanwalt Franßen als Experte für Rechtsfragen Ersatzbaustoffverordnung

Gregor Franßen, EMLE


Art: On-demand
Abrufbarkeit: 30 Tage
Lektionen: 11
Dauer: 01:37:47 Std.
Veröffentlicht: Januar 2024