Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ist ab dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich geregelt, wie mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in technische Bauwerke eingebaut und auf oder in den Boden auf- oder eingebracht werden dürfen. Die Verwertung bzw. Verwendung von mineralischen Abfällen und Nebenprodukten kann aber nur gelingen, wenn u.a. auch die öffentlichen Auftraggeber solche Baumaterialien in ihren Bauvergabeverfahren nachfragen, also in den Vergabeunterlagen zumindest zulassen und nicht ausschließen. Nach vielen Bestimmungen müssen MEB in öffentlichen Ausschreibungen sogar bevorzugt werden. Dieses Modul gibt einen Überblick über die vergaberechtlichen Grundlagen der Berücksichtigung von MEB in Bauvergaben sowie über die vielen Bestimmungen auf den Ebenen des Bundes und der Länder zur Förderung des Einsatz von MEB in Bauvorhaben der öffentlichen Hand.
MEB Wissen On-demand-Video
Vergabeverfahren für Bauprojekte unter Einbeziehung mineralischer Ersatzbaustoffe
Einleitung
Teil I: Muss KrW-freundliche Entsorgung beschafft werden?
Teil II: Muss KrW-freundliches Bauen beschafft werden?
Zusammenfassung
Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät > Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von > Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht. > E-Mail
Die Buchung eines On-demand-Kurses ist nur für registrierter Nutzer möglich. Nach dem Buchungsprozess erhalten Sie einen Link zum On-demand-Video, dieser Link ist 30 Tage gültig. Für diesen Zeitraum von 30 Tagen ist dieses Video über unsere Webseite abrufbar. Für den Abruf müssen Sie eingeloggt sein.
Sie benötigen für den Abruf eines gebuchten On-demand-Videos einen internetfähigen Computer mit Audio-Ausgang und handelsüblichem Internetbrowser. Im Internetbrowser muss Javascript aktiviert sein, was normalerweise die Werkseinstellung ist.
On-demand-Kurse setzen sich aus mehreren Lektionen zusammen, die Sie einzeln abspielen können. Die Anzahl der Abrufe innerhalb des gebuchten Zeitraums von 30 Tagen ist unbeschränkt.
Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass nur er als authentifizierter Benutzer Zugriff auf Inhalte hat und zu keinem Zeitpunkt andere Benutzer Zugriff auf die Inhalte nehmen.
Der Nutzer darf die zur Verfügung gestellten Inhalte in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere darf er die Inhalte nicht vervielfältigen, weiterverbreiten oder öffentlich zur Verfügung stellen. Er darf diese auch nicht für eigene Schulungen oder Veranstaltungen nutzen.