Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die auf Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgerichtete Güteüberwachung der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB). Ist ein aus Abfällen güteüberwacht hergestellter MEB mmer noch Abfall? Oder erreicht er das Abfall-Ende nach § 5 Abs. 1 KrWG und ist deswegen als (Sekundär-) Produkt anzusehen? Diese Frage wird in diesem Modul eingehend erläutert.
MEB Wissen Online-Seminar
Abfall-Ende für mineralische Ersatzbaustoffe
Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht.
Allgemeine Regelung im KrWG |
Abfall-Ende – keine Spezialregelung in EBV |
Schlussfolgerung |
Prüfung gemäß § 5 Abs. 1 KrWG |
Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 KrWG |
Zeitpunkt des Abfall-Endes |
Begriffsbestimmungen |
Behördliche Regelwerke |
Praktische Folgen |
Eine Anmeldung zu den Webinaren ist nur für registrierte Nutzer möglich. Ein gebuchtes Webinar darf ausschließlich vom Benutzer wahrgenommen werden. Eine Übertragung der Teilnahmebuchung an Dritte oder die Zugänglichmachung des Webinars für Dritte ist unzulässig.
Bei der angegeben Dauer eines Webinars handelt es sich um Anhaltswerte für Ihre Planung; die tatsächliche Zeit, die unsere Dozenten für die Vermittlung der Kursinhalte benötigen, kann davon abweichen.
Die Mindestteilnehmerzahl pro Webinar liegt bei 10 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so behält sich REMEX vor, den Schulungstermin abzusagen und einen für den Teilnehmer unverbindlichen Alternativtermin anzubieten.
Eine kostenfreie Stornierung des Webinars durch den Teilnehmer ist bis zu 2 Wochen vor dem Schulungstermin möglich. Danach werden im Stornierungsfall 100% des Buchungsbetrags in Rechnung gestellt.
Zur Teilnahme an einem Webinar benötigen Sie einen internetfähigen Computer mit Audio-Ausgang und handelsüblichem Internetbrowser. Im Internetbrowser aktiviertes Javascript, was normalerweise die Werkseinstellung ist.
Wir nutzen Zoom als Videokonferenzsystem. Die Datenschutzhinweise des Anbieters finden Sie hier.