Ein großer Stoffstrom, dessen Verwendung von der Mantelverordnung mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) geregelt wird, ist Bodenmaterial. Die Besonderheit: Bodenmaterial kann nach der EBV auch ohne Aufbereitung in technische Bauwerke eingebaut werden. Dabei kann es zuvor zu einer Zwischenlagerung kommen, oder das nicht aufbereitete Bodenmaterial wird unmittelbar (ohne Zwischenlagerung) wieder in ein technisches Bauwerk eingebaut. Jenseits von technischen Bauwerken darf grundsätzlich nur noch Bodenmaterial auf oder in den Boden auf- oder eingebracht werden. All das gilt entsprechend auch für Baggergut. In diesem Modul werden die verschiedenen Möglichkeiten des Umgangs mit Bodenmaterial und Baggergut nach EBV sowie die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Bodenmaterial und Baggergut auf/in den Boden erläutert.
MEB Wissen Online-Seminar
Herausforderung Bodenmaterial: BM nach EBV und BBodSchV richtig entsorgen
Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht.
Abgrenzung der Anwendungsbereiche von EBV und BBodSchV |
Verwendbarkeit von Bodenmaterial mit Fremdbestandteilen |
Verwendung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial |
Zwischenlagerung von Bodenmaterial |
Einbauregeln für Bodenmaterial |
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