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Abfall-Ende für mineralische Ersatzbaustoffe

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Rechtsgrundlagen EBV

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die auf Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgerichtete Güteüberwachung der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB). Ist ein aus Abfällen güteüberwacht hergestellter MEB mmer noch Abfall? Oder erreicht er das Abfall-Ende nach § 5 Abs. 1 KrWG und ist deswegen als (Sekundär-) Produkt anzusehen? Diese Frage wird in diesem Modul eingehend erläutert.

Vorschau

Abfall-Ende für mineralische Ersatzbaustoffe

1
Allgemeine Regelung im KrWG
02:00
2
Abfall-Ende – keine Spezialregelung in EBV
02:16
3
Schlussfolgerung
00:45
4
Prüfung gemäß § 5 Abs. 1 KrWG
15:51
5
Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 KrWG
06:30
6
Zeitpunkt des Abfall-Endes
14:43
7
Behördliche Regelwerke
02:17
8
Praktische Folgen
03:26

Gregor Franßen, EMLE

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät > Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von > Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht. > E-Mail

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Vortragende Person

Rechtsanwalt Franßen als Experte für Rechtsfragen Ersatzbaustoffverordnung

Gregor Franßen, EMLE


Art: On-demand
Abrufbarkeit: 30 Tage
Lektionen: 8
Dauer: 47:48 Min.
Veröffentlicht: Mai 2023