Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt die auf Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgerichtete Güteüberwachung der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB). Ist ein aus Abfällen güteüberwacht hergestellter MEB mmer noch Abfall? Oder erreicht er das Abfall-Ende nach § 5 Abs. 1 KrWG und ist deswegen als (Sekundär-) Produkt anzusehen? Diese Frage wird in diesem Modul eingehend erläutert.
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Abfall-Ende für mineralische Ersatzbaustoffe
Abfall-Ende für mineralische Ersatzbaustoffe
Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), ist seit 2022 Partner der Sozietät > Franßen & Nusser. Er ist seit über 20 Jahren im Umweltrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Bergbau, Kernenergie, Kommunalwirtschaft und Beschaffungswesen tätig. Er ist einer der führenden Experten für Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht in Deutschland. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hält er regelmäßig Vorträge in seinen Fachgebieten und kann auf eine Vielzahl von > Fachveröffentlichungen verweisen. Er gehört zu den gefragten Spezialisten, wenn es um die rechtliche Einordnung und praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung geht. > E-Mail
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